Geräte-TÜV / Netzqualität / VBG A4 / BGV A3

Wir checken auch ihre elektrischen Endgeräte, wie zum Beispiel Ihre Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Hochdruckreiniger, Kaffeemaschinen, Bügeleisen - also alle Geräte, die einen Stecker haben.

Für Gewerbebetriebe gilt die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SiV). Wird nicht geprüft, ist der Unternehmer Hauptverantwortlicher im §5 der BGV A3. Wird diese Vorschrift missachtet und kommt es zum Schadensfall, so ist dies gleichzusetzen mit einem Unfall, bei dem man bei Rot über eine Ampel gefahren ist  - es handelt sich um einen Gesetzesverstoß!

 

Warum Sie unseren Service nutzen sollten:

• Vermeidung von Arbeitsunfällen auf Grund eines defekten elektrischen
  Betriebsmittels oder Anlage
• Arbeitssicherheit für Sie und für alle Mitmenschen
• Rechtssicherheit, da Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Unternehmer nachkommen.
• Keine Ausfallzeiten der Betriebsmittel durch Abnutzung
  (z.B. Wackelkontakt in der Anschlußleitung)
• Fehler an Betriebsmitteln werden rechtzeitig erkannt, bevor diese wirklich
  zu einem Problem werden, Ausfallzeiten werden vermieden.

Deshalb: Lieber prüfen lassen und ruhig in die wohlverdiente Wochenendruhe fahren.